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Bisher können die Kommunen jederzeit bis zum festgesetzten Vorlagetermin Städtebaufördermittel über die Bezirksregierungen abrufen. Die Auszahlung erfolgt durch die NRW.BANK.

Erfahrungsgemäß werden die Auszahlungsanträge i.d.R. vor allem im letzten Quartal vorgelegt. Dadurch werden erhebliche Personalressourcen bei den Kommunen, den Bezirksregierungen und bei der NRW.BANK gebunden und die Liquiditätsplanung erheblich erschwert. Ziel muss es vielmehr sein, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.