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Bestandteil der Bewilligungen 2023 und älter sind die ANBest G. Dort ist in Nummer 1.4 geregelt, dass die Zuwendung nur soweit und nicht eher angefordert werden darf, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Bestandteil der Bewilligungen ab 2024 sind die ANBest Städtebauförderung, in denen das automatisierte Auszahlungsverfahren und die neue Zinsreglung geregelt ist. Wollte man das neue Auszahlungsverfahren ebenfalls auf die Bescheide 2023 und älter umstellen, müssten viele tausend Bescheide geändert werden.