Die auf das aktuelle Haushaltsjahr entfallenden Mittel werden nach der Neuregelung automatisch durch die NRW.BANK entsprechend des aufgestellten Jahresprogramms zum 15. Dezember einmal jährlich ausgezahlt. Ein Antrag der Kommune ist nicht mehr erforderlich. Sollten vor diesem Termin Ausgaben anfallen, sind diese durch die Zuwendungsempfängerin vorfinanzieren.
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