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Mit der Einführung der automatisierten Auszahlung hat das Finanzministerium zugestimmt, dass bei einer zweckentsprechenden Verwendung der ausgezahlten Fördermittel innerhalb von 18 Monaten nach der Auszahlung keine Zinsen anfallen. Dies ist gegenüber den in der Landeshaushaltsordnung festgelegten zwei Monaten eine große Erleichterung.