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Ja. Die Bewilligungsempfänger sind verpflichtet, zum 31. Januar eines jeden Jahres nach der Erstbewilligung einen Sachbericht auf Basis eines Musters vorzulegen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob für das Jahr weitere Fördermittel beantragt werden. Das bedeutet für alle Erstbewilligungen aus 2024, dass der erste Sachbericht zum 31. Januar 2025 vorzulegen ist.