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Da alle Anträge für das Städtebauförderprogramm 2024 als Erstanträge nach Nummer 13.2 FRL 2023 behandelt werden, ist in 2024 kein Sachbericht vorzulegen. Ab dem Städtebauförderprogramm 2025 sind für Fortsetzungsmaßnahmen Sachberichte vorzulegen – auch dann, wenn für diese kein Förderantrag gestellt worden ist.