Eine Gesamtmaßnahme ist fördertechnisch abgeschlossen,
- sobald sie durchgeführt ist,
- sie sich als undurchführbar erweist oder
- die Bezirksregierung sie für beendet erklärt.
Die Gesamtabrechnung ist der Nachweis der Gemeinde, dass alle Einnahmen erfasst und ausgeschöpft wurden und die Mittel zweckentsprechend eingesetzt worden sind.

