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Wurden die Fördermittel mit der Maßgabe ausgereicht, die Zuwendung an einen Dritten weiterzureichen, hat die Letztempfängerin oder der Letztempfänger der Zuwendung den Verwendungsnachweis gegenüber der Gemeinde zu führen. Die Gemeinde prüft den von der Letztempfängerin oder dem Letztempfänger vorgelegten Verwendungsnachweis. Gegenüber der Bezirksregierung wird der geprüfte Verwendungsnachweis von der Gemeinde dann in vereinfachter Form geführt. Dabei hat die Gemeinde neben einem vereinfachten zahlenmäßigen Nachweis zu bestätigen, dass die Maßnahme

  • bewilligungsgemäß,
  • wirtschaftlich und sparsam sowie
  • unter Beachtung der Vergabevorschriften
  • durchgeführt und das Förderziel erreicht wurde.

Dies ist mit einer vereinfachten Dokumentation nachzuweisen.