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Die Bezirksregierung prüft als Bewilligungsbehörde die Gesamtabrechnung auf ihre Plausibilität und das Erreichen der Zielerreichungsquote nach Nummer 19.4. Darüber hinaus überprüft sie risikoorientiert stichprobenweise eine angemessene Anzahl von Teilmaßnahmen und städtebaulicher Einzelvorhaben.