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Eine Rückzahlung wird u.a. notwendig, wenn

  • Ausgaben zu nicht förderfähigen Tatbeständen eingesetzt wurden,
  • die Einnahmen höher ausgefallen sind und sich die zuwendungsfähigen Ausgaben reduziert haben oder

Bei einer Unterschreitung eines Mindestumfangs der Zielerreichung ist seitens der Bewilligungsbehörde ein Teilwiderruf der Zuwendung entsprechend des Grads der Unterschreitung zu prüfen.