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Für das Ausfüllen der Ziele und Indikatoren ist die Gemeinde verantwortlich. Diese können auf Erfahrungswerten o. ä. basieren. Sie stimmt die Ziele im Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde ab. Es erfolgt erst im 2. Jahr nach Erstbewilligung eine verbindliche Festlegung der Ziele und Indikatoren.