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Gegenstand der Bewilligung sind nicht mehrere konkrete Einzelprojekte, wie es in den vergangenen Jahrzehnten geübte Praxis war.

Die Bewilligung erfolgt in Bezug auf das Stadterneuerungsgebiet erstmals als Gesamtheit aller Maßnahmen. Maßgeblich ist die Auflistung von Maßnahmen im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) des Erstantrags. Faktisch erfolgt die Förderung jährlich in Finanzierungsabschnitten und nicht mehr in Einzelvorhaben und Bauabschnitten.