Konsequenz einer Betrachtung des Gebietes als Fördergegenstand ist, dass an die Stelle der Bewilligung von Einzelmaßnahmen (Platz X, Straße Y, Gebäude Z) die jährliche Bewilligung von Finanzierungsabschnitten zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme tritt. Dies erhöht die Flexibilität der Kommunen deutlich und erspart Aufwand für alle am Prozess Beteiligten.
Die Kommune kann dadurch die Vorbereitung aller in der KuF enthaltenen Maßnahmen bis zur Ausschreibung und Vergabe mit Fördermitteln vorantreiben. Mit der ersten Bewilligung wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn für alle Teilmaßnahmen der Gesamtmaßnahme erteilt.
Verändert sich der Umsetzungszeitplan von Projekten im Gebiet, weil z.B. der Zugriff auf Liegenschaften nicht gelingt oder Einwände erhoben werden, kann die Kommune flexibel reagieren und eine andere Maßnahme zeitlich vorziehen, um den Mitteleinsatz sicher zu stellen. Eine Anpassung von Bescheiden ist nicht erforderlich.
Treten Mehrkosten auf, weil die Ausschreibungen zu erheblichen Kostensteigerungen führen, kann die Kommune dies durch Minderausgaben an anderer Stelle kompensieren (Reduzierung Standards, Veränderung Umfang Maßnahme). Wichtig: eine Anpassung einzelner Bescheide ist nicht mehr erforderlich.
Die oftmals aufwändige Bildung einzelner Bauabschnitte (BAs) größerer Einzelmaßnahmen durch die Kommunen entfällt ganz. Häufig warten Kommunen zunächst die Bewilligung aller Bauabschnitte ab (z. B. drei BAs in drei Jahren), damit sie die Maßnahme vollständig ausschreiben können. Hierdurch ergaben sich weitere Ausgabereste und Kostensteigerungen. Dies wird mit der Bewilligung von Finanzierungsabschnitten vermieden.