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Ja, es bedarf einer besonderen Steuerung durch die Zuwendungsempfängerin. So ist zu vermeiden, dass die Kommunen alles parallel ausschreiben und alles gleichzeitig beginnen. Es muss der Spielraum bestehen, auf Kostensteigerungen zu reagieren, ohne die Förderobergrenze zu überschreiten. Vor allem sollten teure Hochbauprojekte nicht gegen Ende des Bewilligungs- und Durchführungszeitraums angegangen werden, ohne einen Puffer bis zur Förderobergrenze zu behalten.