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Der Umsetzungszeitraum könnte folgendermaßen dargestellt sein (vgl. auch Nummer 0.6 FAQ):

  • In 2023: Erstantrag zum Städtebauförderprogramm 2024
  • In 2024: Erstbewilligung der Gesamtmaßnahme
  • In 2024: Förderpause in 2024 (nicht zwingend), d. h. kein Antrag zum Städtebauförderprogramm 2025
  • In 2025: 1. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2026
  • In 2026: 1. Fortsetzungsbewilligung sowie 2. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2027
  • In 2027: 2. Fortsetzungsbewilligung sowie 3. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2028
  • In 2028: 3. Fortsetzungsbewilligung sowie 4. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2029
  • In 2029: 4. Fortsetzungsbewilligung (mit fünfjährigem Umsetzungszeitraum)
  • Ende 2033: Ende des Durchführungszeitraums der Gesamtmaßnahme
  • Mitte 2034: Vorlage des Verwendungsnachweises der Gesamtmaßnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde