Der Umsetzungszeitraum könnte folgendermaßen dargestellt sein (vgl. auch Nummer 0.6 FAQ):
- In 2023: Erstantrag zum Städtebauförderprogramm 2024
- In 2024: Erstbewilligung der Gesamtmaßnahme
- In 2024: Förderpause in 2024 (nicht zwingend), d. h. kein Antrag zum Städtebauförderprogramm 2025
- In 2025: 1. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2026
- In 2026: 1. Fortsetzungsbewilligung sowie 2. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2027
- In 2027: 2. Fortsetzungsbewilligung sowie 3. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2028
- In 2028: 3. Fortsetzungsbewilligung sowie 4. Fortsetzungsantrag zum Städtebauförderprogramm 2029
- In 2029: 4. Fortsetzungsbewilligung (mit fünfjährigem Umsetzungszeitraum)
- Ende 2033: Ende des Durchführungszeitraums der Gesamtmaßnahme
- Mitte 2034: Vorlage des Verwendungsnachweises der Gesamtmaßnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde