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Ein städtebauliches Einzelvorhaben ist eine Fördermaßnahme, welche nicht als Teil einer Gesamtmaßnahme und außerhalb eines Fördergebietes gefördert wird. Eine Teilmaßnahme ist dagegen Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme zur Aufwertung eines förmlich beschlossenen Fördergebietes. Gebietsunabhängige städtebauliche Einzelvorhaben müssen sich in ein städtebauliches Gesamtkonzept einfügen.

Solche Fördermaßnahmen sind in der Regel nicht mit Mitteln des Bundes förderfähig. D.h. eine Förderung ist nur dann möglich, wenn im Haushalt entsprechende Landesmittel zur Verfügung stehen. Sofern Programme für städtebauliche Einzelvorhaben aufgelegt werden, werden Fristen, Antragsprozedere und weitere Vorgaben in einem entsprechenden Förderaufruf veröffentlicht.