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Wird für das Programmjahr 2024 kein Antrag gestellt, ist bis zum 30.09.2024 für das Städtebauförderprogramm 2025 zu entscheiden, ob die Gesamtmaßnahme weitergeführt oder beendet wird. Diese Regelung dient einer abschlussorientierten Ausfinanzierung bereits geförderter Gesamtmaßnahmen.