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Ja. Diese Richtlinie tritt zwar erst am 1. Januar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft. Da die Anträge für das Förderprogramm 2024 gestellt und Maßnahmen in 2024 bewilligt werden, sind die neuen Förderrichtlinien maßgeblich.