[iks_menu id="381"]

Die Durchführbarkeit der Sanierung in einem absehbaren Zeitraum und damit die Finanzierbarkeit der Maßnahme ggf. durch Bereitstellung oder Inaussichtstellung der voraussichtlich erforderlichen Mittel aus öffentlichen Haushalten ist Voraussetzung. Die Gesamtmaßnahme ist so zu konzipieren, dass sie ab dem Zeitpunkt der ersten Bewilligung innerhalb von 10 Jahren umsetzbar ist.