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In der Vergangenheit haben sich immer wieder Maßnahmen verzögert, weil die für eine Umsetzung notwendigen Grundstücke nicht zur Verfügung standen. Dies führte zu Verzögerungen und damit Ausgaberesten. Insofern ist bei den Fortsetzungsanträgen zu belegen, dass die für die Umsetzung notwendigen Grundstücke von der Kommune erworben oder gesichert sind.