[iks_menu id="381"]

Die haushaltsrechtlichen Spielräume unterscheiden sich bei den Kommunen sehr. Deshalb spielt die Finanzkraft der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Bemessung des erforderlichen Eigenanteils eine grundsätzliche Rolle. Dies schlägt sich in jährlich veröffentlichten kommunalscharfen Fördersätzen nieder.

Unter Berücksichtigung dieser Finanzkraft muss die Gemeinde sich mit einem Eigenanteil an den förderfähigen Ausgaben beteiligen. Gleichzeitig muss die Finanzierung im Haushalt der Gemeinde gesichert sein. Im Bewilligungsverfahren wird dies geprüft. Zudem erfolgt eine Beteiligung der Kommunalaufsicht bei jeder Bewilligung.