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Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gehören zu den haushaltsrechtlichen Grundsätzen, die sowohl bei der Gesamtmaßnahme wie bei allen zugehörigen Teilmaßnahmen geprüft werden. Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen anzustreben (Zweck-Mittel-Relation).