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Die zentrale rechtliche Grundlage für die Durchführung von Stadterneuerungsmaßnahmen ist das BauGB. Das besondere Städtebaurecht §§ 136 bis 191 regelt Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung und Rechtsinstrumente zur Sicherung der Ziele von Sanierungsmaßnahmen.

Ein wesentliches Rechtsgebiet ist das Vergaberecht. Bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes sind die nach dem Kommunalhaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten.

Auch das Beihilferecht nimmt einen immer größeren Raum bei der Beurteilung von Förderrichtlinien und Maßnahmen ein.