Wettbewerbliche Verfahren bei der Entwicklung der städtebaulichen, freiraumplanerischen und architektonischen Gestaltung gewährleisten die Sicherstellung der notwendigen Qualität. Die Gemeinde kann das geeignete Verfahren auswählen.
Darüber hinaus ist eine umfangreiche Bürgerbeteiligung an der Erstellung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Fördervoraussetzung. Es sollten Beteiligungsverfahren angewendet werden, die es ermöglichen, möglichst viele unterschiedliche Zielgruppen einzubeziehen.
Bei Hoch- und Tiefbaumaßnahmen ist sicherzustellen, dass alle Menschen – unabhängig vom Alter und körperlichen Einschränkungen – öffentliche Gebäude, Straßen, Wege und Plätze selbstständig und uneingeschränkt nutzen können (barrierefreies Bauen).
Hinzu kommt eine kinderfreundliche und generationsübergreifende Gestaltung des öffentlichen Raumes.
Weitere Voraussetzungen zur Ausführung von Baumaßnahmen (z.B. verpflichtender Einsatz von Recyclaten im Tiefbau oder Vorgaben zur CO2-Ersparnis bei Gebäuden) werden in den jährlichen Programmaufrufen veröffentlicht.