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Grundsätzlich nicht, sofern nur ein ISEK ausschließlich zugunsten bereits vormals aufgegebener Teilmaßnahmen aufgestellt wird. Sofern es im Gebiet weiterhin städtebauliche Missstände gibt, die die Aufstellung eines ISEK erforderlich machen, können im Einzelnen auch aus einem Vorgänger-ISEK gestrichene Teilmaßnahmen Bestandteil eines neuen ISEK sein. Weiteres ist mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen.