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Die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VzM) versetzt die Antragstellenden in die Lage, förderunschädlich mit der beantragten Maßnahme beginnen zu dürfen.

Ein Ausweiten der Erteilung eines VzM für eine vollständige Gesamtmaßnahme über mehrere Jahre, bringt erheblich mehr Flexibilität mit sich.