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Die schriftliche Zustimmung der Bewilligungsbehörde ist mit der Auflage zu verknüpfen, dass die Antragsteller verpflichtet sind, vor dem Erlass des Zuwendungsbescheides bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes, die nach dem Kommunalhaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung für die Städtebauförderung (ANBest-Städtebauförderung) zu beachten.