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Die Fertigstellungpflege (Dauer ca. 1 Jahr) ist in der DIN 18916 bzw. DIN 18917 definiert und ist i.d.R. vertraglicher Bestandteil der Baumaßnahme und damit auch förderfähig.

Bei der Fertigstellungspflege handelt es sich um die Pflegemaßnahmen, die erforderlich sind, um einen abnahmefähigen Zustand der Bepflanzung (i.d.R. nach einer Vegetationsperiode) zu erreichen. Dazu zählen z.B. Anfangsbewässerung, Start- und Folgedüngung, Nachsaat bzw. Nachpflanzung etc.