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Die Entwicklungspflege folgt auf die Fertigstellungspflege und dient der Erzielung eines funktionsfähigen Zustandes der Pflanzung nach DIN 18919. Sie dient der Erzielung einer langfristig funktionsfähigen Begrünung, nachdem der Anwuchserfolg der Pflanzung eingetreten ist. Die Dauer bis zum Erreichen des funktionsfähigen Zustands ist abhängig von der Art der Vegetation und den Standortverhältnissen. In der Vergangenheit wurde diese nicht gefördert, was aber vielfach zu Problemen geführt hat, da die Städte und Gemeinden die Anwuchsphase nach der Fertigstellungspflege nicht so intensiv betreuen können. Ist die Entwicklungspflege Vertragsbestandteil der Baumaßnahme, kann sie gefördert werden.