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Der Erstantrag für die Gesamtmaßnahme muss eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) enthalten, in der die Kosten der Gesamtmaßnahme enthalten sind. Entscheidend für den Fortgang der Maßnahme ist die Herstellung der Umsetzungsreife der Investitionen. Deshalb werden 10% bis 15% der angegebenen Investitionskosten als Grundlage für die Bemessung der Höhe der ersten Bewilligung angenommen.

Sind weitere Maßnahmen vorbereitet (Quartiersmanagement, Wettbewerbliches Verfahren etc.), können auch diese Gegenstand der Erstbewilligung sein.