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Die Höhe der Bewilligung orientiert sich jährlich am Sachstand der Umsetzung der Gesamtheit dieser Maßnahmen und bemisst sich in der Höhe am Sachstand der bisher erfolgten Mittelverausgabung und der Einschätzung des Finanzierungsbedarfs aus dem mitgeteilten Planungs- und Umsetzungsstand der Maßnahmen. Grundlage einer Einstufung sind also die zuwendungsfähigen Ausgaben umsetzungsreifer Teilmaßnahmen.