[iks_menu id="381"]

Ja. Förderfähig sind die Ausgaben für die Erfassung des archäologischen Bestandes sowie die Ausgaben der wissenschaftlichen Untersuchung, Ausgrabung und Bergung einschließlich der hierbei erforderlichen Dokumentation von Bodendenkmälern, wenn sie durch die städtebauliche Maßnahme verursacht werden und Bodendenkmalpflegemittel nicht verfügbar sind.