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Städtebauförderung kann bei entsprechenden städtebaulichen Herausforderungen auch in kleineren Ortsteilen zur Anwendung kommen. Auf die Fördervoraussetzungen nach Nummer 4.1 FRL 2023 wird verwiesen. Es wird empfohlen, mit den entsprechenden Förderdezernaten der zuständigen Bezirksregierung Kontakt aufzunehmen, um eine Einordnung vornehmen und abstimmen zu können.