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Spätestens vor Ablauf des 2. Jahres nach Erteilung der Erstbewilligung werden die gewählten Ziele und Indikatoren verbindlicher Bestandteil der entsprechenden Fortsetzungsbewilligung. Sofern die Zuwendungsempfängerin für dieses Programmjahr ausnahmsweise keinen Fortsetzungsantrag stellen sollte, werden die zunächst vorläufig festgelegten Ziele und Indikatoren verbindlicher Bestandteil der bereits erteilten Erstbewilligung.

Bis dahin kann die Antragstellende diese im Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde im Zuge der Konkretisierung der Planungen und Untersuchungen anpassen.