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Nein. Die formale Bauleitplanung gehört zu den Pflichtaufgaben der Kommune und wird damit nicht gefördert. Allerdings werden die maßgeblichen Planungsschritte sowie Untersuchungen (bei der Reaktivierung von Brachflächen z.B. Bodenbelastungen, Lärmgutachten, Verkehrsuntersuchungen, Grünplanung) auch erforderlich sein, um die Städtebauförderungsmaßnahme und ihre Umsetzung vorzubereiten. Diese geförderten Planungsschritte und Untersuchungsergebnisse können dann in die Bauleitplanung (z.B. Umweltbericht) einfließen.