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Soweit hinreichende Vergleichswerte vorliegen, kann bei einem Verkehrswert bis zu 1.000.000 € von einem Gutachten abgesehen werden. Dies ist insbesondere möglich, wenn die Bodenrichtwertkarten der Gutachterausschüsse vor dem Hintergrund laufender aktueller Verkaufsfälle entsprechende Werte ausweisen.

Bei einem Erwerb auf Rentenbasis ist von einem kapitalisierten Betrag auszugehen. Grunderwerb, der regelmäßig einem anderen Förderbereich zuzuordnen ist, ist nicht förderfähig.