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Zu den förderfähigen Ausgaben gehören alle Aufwendungen, die notwendig sind, um die Verfügungsgewalt für die Gemeinde zu erlangen. Dazu gehören der Kaufpreis für das Grundstück sowie die baulichen Anlagen und die zwingen anfallenden Nebenkosten, dazu zählen insbesondere Vermessungskosten, Katastergebühren, Grunderwerbssteuer, Gerichtskosten, Aufwendungen für Gutachter und Notargebühren.