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Umzugsausgaben von Bewohnenden, die den Gemeinden durch eine vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zur Entschädigung, die Aufhebung von Miet- und Pachtverhältnissen oder im Rahmen des Härtefallausgleich entstehen (insbesondere auf der Grundlage eines Sozialplans), können gefördert werden. Entsprechendes gilt bei Umzugskosten für eine vorübergehende Unterbringung (Zwischenunterkünfte).