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Wenn die Neuorganisation des öffentlichen (Straßen-)Raums zugunsten einer erhöhten Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, einer größeren Begrünung und Entsiegelung, einer besseren Aufenthaltsqualität und / oder mehr Raum für Begegnung der Nachbarschaft erfolgt und damit die vorhandenen Stellplätze neuangeordnet oder an anderer Stelle in gleicher Anzahl neuausgewiesen werden müssen, ist die Veränderung / Verlagerung dieser Stellplätze (keine Erhöhung der Stellplatzanzahl) förderfähig. Es handelt sich hier um kleinmaßstäbliche Verlagerungen von Stellplätzen.