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Nein, nicht aus Mitteln der Stadterneuerung. Bei der Bündelung von Stellplätzen, die aus dem öffentlichen Raum herausgenommen werden, können die Förderangebote des für den Verkehr zuständigen Ministeriums beansprucht werden. Aktuell käme die Förderrichtlinie „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ (FöRi-MM) zur Anwendung. Ziel ist einerseits, konkurrierende Regeln zu vermeiden. Andererseits arbeiten die für die Stadterneuerung und die für den Verkehr zuständigen Ressorts traditionell eng zusammen, weshalb gute Kombinationslösungen in einem Stadterneuerungsgebiet gefunden werden können.

Der alleinige Rückbau von Stellplätzen zur Umsetzung der städtebaulichen Erneuerungsziele ist mit Mitteln der Stadterneuerung möglich.