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Von der Förderung sind ausgeschlossen:

  • Die Ausgaben für die Anlagen zur Ableitung, Behandlung und Beseitigung von Abwasser sowie Anlagen zur Beseitigung fester Abfallstoffe. Der Förderausschluss betrifft nicht die Regenwasserkanalisation (Straßenrinnen, Straßensinkkästen, Hauptkanal, Regenwasserklärbecken), deren Investitionen nur zu 50 v. H. über das Beitragsrecht zur Straßenentwässerung zu refinanzieren sind.
  • Die Ausgaben der Pflege und Unterhaltung der Erschließungsanlagen.
  • Die Ausgaben für großflächige öffentliche Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen.