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Unter Verzicht auf eine genaue Berechnung des Kostenerstattungsbetrags kann von der Gemeinde mittels einer Musterberechnung eine Pauschalierung festgesetzt werden. Hierbei sind von der Gemeinde plausible Annahmen zum Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf in Frage kommender Gebäude zu treffen und mittels einer Musterberechnung die typischen Kosten zur Behebung der Missstände sowie die nach der Sanierung zu erwartenden Einnahmen zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Berechnung kann ein durchschnittlicher Kostenerstattungsbetrag ermittelt werden. Hilfreich ist hier die Typisierung von Gebäuden z.B. nach Art, Größe oder Zustand.

Kann eine Pauschalierung auch für einzelne Gewerke (wie z.B. Heizungstausch, Fassadendämmung) festgesetzt werden?

Nein. Der in der Städtebauförderung für die Modernisierung- und Instandsetzung geförderte Kostenerstattungsbetrag bezieht sich auf die Kosten, die nicht aus den Erträgen des Gebäudes finanziert werden können (unrentierliche Kosten). Es ist im Regelfall davon auszugehen, dass unrentierliche Kosten nur bei einer Vollsanierung des Gebäudes entstehen.