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Der Rückbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen durch den Eigentümer kann im Einzelfall mit Zustimmung des für Städtebau zuständigen Ministeriums gefördert werden, wenn der Eigentümer ein verbindliches Zwischen- oder Nachnutzungskonzept mit mindestens einer einfachen Begrünung vorlegt und alternative Nach- und Umnutzungen mittelfristig nicht realisierbar sind.

Voraussetzungen sind weiter, dass

  • das Gebäude die städtebauliche Situation in der Umgebung wesentlich beeinträchtigt,
  • das Gebäude keine baukulturelle und/oder stadtbildprägende Bedeutung hat und
  • eine Lastenregelung zur Verkehrssicherung und Bewirtschaftung mit der Gemeinde vereinbart wurde.