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Von der Förderung sind ausgeschlossen:

  • der Buch-/Restwert des Gebäudes,
  • die Verkehrssicherung und Bewirtschaftung des Grundstücks bei der Zwischen-bzw. Nachnutzung mit einfacher Begrünung,
  • die sonstigen Entschädigungsleistungen oder Lastenausgleiche.