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Bei einer Umnutzung oder Modernisierung eines Gebäudes sollte der energetische Standard „Effizienzgebäude 70 EE“ nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG – Stand 2023, Richtlinie ist vom 9. Dezember 2022) erreicht werden. Die Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs soll zu mindestens 65 % über erneuerbare Energien erfolgen. Eine Lüftungsanlage ist nicht verpflichtend. Daneben sollen nachhaltige bzw. ökologische Baustoffe z.B. zur Wärmedämmung, die mit dem Umweltzeichen blauer Engel oder nach dem natureplus-Standard zertifiziert sind bzw. Recyclate verwendet werden. Eine Technologieoffenheit ist gegeben. Es erfolgt keine Erhöhung des Fördersatzes.