[iks_menu id="381"]

Im Neubaubereich ist ein energetischer Standard „Effizienzgebäude 40“ nach den Vorgaben der für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (Stand 2023) zu erreichen. Daneben müssen die Gebäude über eine CO2-arme Wärme- und Stromversorgung verfügen, die über einen möglichst hohen Anteil gebäudenaherzeugter erneuerbarer Energie verfügen. Daneben sollen nachhaltige bzw. ökologische Baustoffe z.B. zur Wärmedämmung, die mit dem Umweltzeichen blauer Engel oder nach dem natureplus-Standard zertifiziert sind bzw. Recyclate verwendet werden. Eine Technologieoffenheit ist gegeben.