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Bei einer Umnutzung oder Modernisierung ist darauf zu achten, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf in größtmöglichem Umfang durch erneuerbare Energien gedeckt wird, mindestens jedoch zu 65 %. Zur Deckung des Strombedarfs ist die Nutzung von Sonnenstrom oder vergleichbaren regenerativen Erzeugungsmethoden zu einem größtmöglichen Anteil verpflichtend anzuwenden.