[iks_menu id="381"]

Grundsätzlich ja. Gefördert werden können auch Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen in Gebäudeteilen, die ein eigenständiges Bauteil des Gesamtgebäudes darstellen, für das eine eigenständige Kostenermittlung erstellt wird. Handelt es sich nicht um ein eigenständiges Bauteil, sondern um für die Einrichtung definierte Räumlichkeiten, kann grundsätzlich auch ein Kostenschlüssel angewendet werden.