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Innovative Lösungen der Energieversorgung und Energieeffizienz zur Reduzierung der Betriebskosten sichern die langfristige Nutzbarkeit der denkmalgeschützten Gebäude, weswegen eine Auseinandersetzung mit Klimaaspekten auch bei Denkmälern und besonders erhaltenswerten Gebäuden grundsätzlich erforderlich ist. Grundsätzlich sind für Denkmäler gesetzliche Ausnahmen vorgesehen, die zu berücksichtigen sind. Bei Baudenkmälern sollte der energetische Standard „Effizienzgebäude Denkmal“ nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Stand 2023) zur Anwendung kommen.