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Nicht immer werden ganzheitliche energetische Gebäudesanierungen durchgeführt, sondern es erfolgen einzelne Maßnahmen wie z.B. Fenster- oder Türenaustausche bzw. Teildämmungen von z.B. Dachgeschoss- oder Kellerdecken.

In diesem Fall ist eine vereinfachte Berechnung anhand der Ermittlung der eingesparten Energie (kWh) über die U-Werte (vorher / nachher) je Quadratmeter des jeweiligen Bauteils mitunter ausreichend. Daraus kann abgeleitet werden, wieviel Endenergie folglich durch die Maßnahme je Quadratmeter renovierter Bauteilfläche eingespart werden kann. Diese kann anschließend auf die gesamte renovierte Bauteilfläche hochgerechnet werden.